Es wäre gut, wenn sich die Position des Dateinamens (standard = unten links am Blattrand) grundsätzlich und zeichnungsübergreifend definieren lässt. Durch die Digitalisierung einzureichender Unterlagen sieht die Bauvorlagenverordnung eine Ausgabe des Dateinamens mit Platzierung im Stempel-/Schriftfeld vor.